Markenrecht & Markenschutz für Aufkleber und Gadgets
Das Unternehmen erbringt nur die Dienstleistung in Form der Vermittlung der Fertigung oder Beschaffung von Aufklebern und Gadgets. Das heißt wir fertigen Aufkleber und Gadgets, welche eine Marke repräsentieren, nur im Kundenauftrag oder kaufen diese ein. Wir haben keine fertig produzierte oder bereits erworbene, für den Verkauf bestimmte, Lagerware, sondern lassen Sie nach Sofortkauf / Auktion herstellen oder kaufen diese ein.
Bitte Beachte, dass urheberrechtlich geschützte Markennamen, Logos und Markenzeichen ausschließlich ihren Eigentümern gehören. Alle in unseren Angeboten erwähnten Namen von Marken und Waren gehören ihren Inhabern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit weitergegeben. Der Auftraggeber hat die Informationspflicht, er trägt die Verantwortung. Die Namen sind entweder eingetragene Marken- und Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden. Für Ansprüche, die aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch fremder Marken entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Er führt nur den Auftrag und damit eine Dienstleistung aus.
Wir gehen also davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Rechte ist oder sich eine Genehmigung besorgt. Es wird von uns nicht überprüft, ob der Auftraggeber die zur Realisierung des Auftrages erforderlichen Urheber- und Markenrechte besitzt. Haftungsansprüche gegenüber Dritter in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen sind damit rechtlich ausgeschlossen.
Im Klartext heißt das: Benutze bitte die bestellten Aufkleber nur für originale Teile des Markenbesitzers oder auf Stellen, welche das Image der Marke nicht stören, sondern sogar fördern. Schätze und schütze damit die geliebte Marke, sie repräsentiert die gewünschte Qualität und auch ein Teil deiner Persönlichkeit. Somit wirken die Aufkleber als Marketinginstrument und kein Markeninhaber wird etwas gegen diese kostenlose und sehr effektive Werbung haben. Herzlichen Dank.